Verzicht auf Zulassungsbefreiung
Für Kleinkrafträder und -roller können Sie auf die Zulassungsfreiheit verzichten und diese wie ein normales Kraftrad versichern.
Für Kleinkrafträder und -roller können Sie auf die Zulassungsfreiheit verzichten und diese wie ein normales Kraftrad versichern.
Seit 01.01.22 ist das VerStModG in Kraft. In der Praxis dürften sich aber kaum Auswirkungen ergeben.
Hier erklären wir Ihnen, wie Sie PDF Dokumente digital unterschreiben und an uns zurück senden können.