
Verzicht auf Zulassungsbefreiung
Für Kleinkrafträder und -roller können Sie auf die Zulassungsfreiheit verzichten und diese wie ein normales Kraftrad versichern.
Was sind Kleinkrafträder und -roller?
Kleinkrafträder und -roller sind Fahrzeuge unter 50 ccm Hubraum. Diese sind nicht zulassungspflichtig. Statt dessen erfolgt die Versicherung über ein Versicherungskennzeichen (umgangssprachlich Mofa-/ Moped- / Rollertaferl).
Ebenso ist für diese Fahrzeuge keine regelmäßige TüV Prüfung nötig und es fällt keine KFZ-Steuer an.
Verzicht auf die Zulassungsbefreiung
Der Halter eines solchen Fahrzeugs kann auf die Zulassungsfreiheit verzichten und das Fahrzeug bei der Zulassungstelle anmelden. Er hat dann die Wahl zwischen einem normalen KRAD-Kennzeichen (groß), oder einem Kennzeichen für Leichtkrafträder (klein). Bei Wahl des Kennzeichens für Leichtkrafträder entstehen dem Halter jedoch einmalig zusätzliche Kosten, ebenso wie bei der Wahl eines Wunschkennzeichens.
Trotz Anmeldung bleibt das Fahrzeug von der KFZ-Steuer und der regelmäßigen TüV Prüfung befreit.
Was bringt das ganze dann?
Durch die freiwillige Zulassung hat der Versicherungsnehmer mehrere Vorteile:
- Es muss nicht jedes Jahr ein neues Kennzeichen besorgt werden (also weniger zeitlicher Aufwand).
- Man kann einen Saisonzeitraum wählen und somit wie bei anderen Fahrezugen den Nutzungszeitraum selbst festlegen.
- Da das Fahrzeug wie jedes andere zugelassene Fahrzeug versichert wird, baut man eine Schadenfreiheitsklasse (SF) auf, die ggf. später für andere Fahrzeuge verwendet werden kann.
- Für das Fahrzeug kann eine Teilkasko-Deckung ohne SB abgeschlossen werden.
- Für das Fahrzeug kann eine Vollkasko-Deckung abgeschlossen werden.
Gibt es Nachteile?
Ja, einen. Durch die Zulassungskosten und ggf. anfänglich geringe SF Klasse stellt sich eine Beitragserparnis evtl. erst nach ein paar Jahren ein.
Was benötigt man bei der Zulassung in der Zulassungsstelle?
- Fotos vom Fahrzeug und vom Typenschild incl. erkennbarer FIN (Fahrzeug Ident-Nr., bzw. Fahrgestellnummer)
- Das COC Papier (früher Betriebserlaubnis, auch Übereinstimmungserklärung, oder Gutachten genannt) – Die Daten dieser Papiere müssen leserlich sein, ansonsten wird als Ersatz dafür eine TüV Bescheinigung benötigt.
- EVB Nr. des Versicherers bei dem das Fahrzeug versichert werden soll (früher Doppelkarte)
- ggf. noch den Kaufvertrag (das dieser vorgelegt werden muss, kommt auch bei anderen Fahrzeugarten immer wieder vor)
Das ganze funktioniert im übrigen auch mit Microcars.