
Verzicht auf Zulassungsbefreiung
FÞr KleinkraftrÃĪder und -roller kÃķnnen Sie auf die Zulassungsfreiheit verzichten und diese wie ein normales Kraftrad, oder Roller versichern.
Was sind KleinkraftrÃĪder und -roller?
KleinkraftrÃĪder und -roller sind Fahrzeuge unter 50 ccm Hubraum. Diese sind nicht zulassungspflichtig. Statt dessen erfolgt die Versicherung Þber ein Versicherungskennzeichen (umgangssprachlich Mofa-/ Moped- / Rollertaferl).
Ebenso ist fÞr diese Fahrzeuge keine regelmÃĪÃige TÞV PrÞfung nÃķtig und es fÃĪllt keine KFZ-Steuer an.
Verzicht auf die Zulassungsbefreiung
Der Halter eines solchen Fahrzeugs kann auf die Zulassungsfreiheit verzichten und das Fahrzeug bei der Zulassungstelle anmelden. Er hat dann die Wahl zwischen einem normalen KRAD-Kennzeichen (groÃ), oder einem Kennzeichen fÞr LeichtkraftrÃĪder (klein). Bei Wahl des Kennzeichens fÞr LeichtkraftrÃĪder entstehen dem Halter jedoch einmalig zusÃĪtzliche Kosten, ebenso wie bei der Wahl eines Wunschkennzeichens.
Trotz Anmeldung bleibt das Fahrzeug von der KFZ-Steuer und der regelmÃĪÃigen TÞV PrÞfung befreit.
Was bringt das ganze dann?
Durch die freiwillige Zulassung hat der Versicherungsnehmer mehrere Vorteile:
- Es muss nicht jedes Jahr ein neues Kennzeichen besorgt werden (also weniger zeitlicher Aufwand).
- Man kann einen Saisonzeitraum wÃĪhlen und somit wie bei anderen Fahreugen den Nutzungszeitraum selbst festlegen.
- Da das Fahrzeug wie jedes andere zugelassene Fahrzeug versichert wird, baut man eine Schadenfreiheitsklasse (SF) auf, die ggf. spÃĪter fÞr andere Fahrzeuge verwendet werden kann.
- FÞr das Fahrzeug kann eine Teilkasko-Deckung ohne SB abgeschlossen werden.
- FÞr das Fahrzeug kann eine Vollkasko-Deckung abgeschlossen werden.
- FÞr das Fahrzeug kann eine Fahrerschutzdeckung abgeschlossen werden.
FÞr E-Roller und E-Scooter gibt es eventuell sogar noch einen weiteren Vorteil (! Achtung, das kann von uns nicht garantiert werden !):
- FÞr diese Fahrzeuge kann seit 2022 auch die THG-PrÃĪmie beantragt werden, was das ganze ÃĪuÃerst attraktiv macht.
Das Umweltbundesamt teilt die HÃķhe der THG PrÃĪmie nur auf drei unterschiedliche Fahrzeugklassen auf. M1 (PKW), N1 (Nutzfahrzeuge) und M3 (Busse).
Alle weiteren Fahrzeugklassen, welche sich nicht eindeutig in eine der drei Klassen einordnen lassen, rutschen automatisch in die Klasse der PKWs (M1), was bedeutet, Sie erhalten fÞr Ihr Kleinkraftrad dieselbe PrÃĪmie wie fÞr Ihren PKW.
Gibt es Nachteile?
Ja, einen. Durch die Zulassungskosten und ggf. anfÃĪnglich geringe SF Klasse stellt sich eine Beitragserparnis evtl. erst nach ein paar Jahren ein.
Was benÃķtigt man bei der Zulassung in der Zulassungsstelle?
- Das COC Papier (frÞher Betriebserlaubnis, auch ÃbereinstimmungserklÃĪrung, oder Gutachten genannt) – Die Daten dieser Papiere mÞssen leserlich sein, ansonsten wird als Ersatz dafÞr eine TÞV Bescheinigung benÃķtigt.
- EVB Nr. des Versicherers bei dem das Fahrzeug versichert werden soll (frÞher Doppelkarte)
- ggf. noch den Kaufvertrag (das dieser vorgelegt werden muss, kommt auch bei anderen Fahrzeugarten immer wieder vor)
- evtl. Fotos vom Fahrzeug und vom Typenschild incl. erkennbarer FIN (Fahrzeug Ident-Nr., bzw. Fahrgestellnummer)
Das ganze funktioniert im Þbrigen auch mit Microcars, diese werden dann als PKW versichert. Ggf. wird noch eine andere Kennzeichenbeleuchtung benÃķtigt.
Stand 190522