Verzicht auf Zulassungsbefreiung
Für Kleinkrafträder und -roller können Sie auf die Zulassungsfreiheit verzichten und diese wie ein normales Kraftrad, oder Roller versichern.
Gesetzesänderung zum 28.07.2023
Seit einer Änderung in der Gesetzgebung werden nur noch Strommengenbescheinigungen von Fahrzeugen anerkannt, für die ein eigener Schätzwert für die Fahrzeugklasse vorliegt. Für zulassungsfreie Fahrzeuge (z.B. Roller L1e, Pedelecs bis 25 km/h) sind derzeit keine Schätzwerte verfügbar und daher ist ab sofort keine Bescheinigung mehr möglich.
Was sind Kleinkrafträder und -roller?
Kleinkrafträder und -roller sind Fahrzeuge unter 50 ccm Hubraum. Diese sind nicht zulassungspflichtig. Statt dessen erfolgt die Versicherung über ein Versicherungskennzeichen (umgangssprachlich Mofa-/ Moped- / Rollertaferl).
Ebenso ist für diese Fahrzeuge keine regelmäßige TüV Prüfung nötig und es fällt keine KFZ-Steuer an.
Verzicht auf die Zulassungsbefreiung
Der Halter eines solchen Fahrzeugs kann auf die Zulassungsfreiheit verzichten und das Fahrzeug bei der Zulassungstelle anmelden. Er hat dann die Wahl zwischen einem normalen KRAD-Kennzeichen (groß), oder einem Kennzeichen für Leichtkrafträder (klein). Bei Wahl des Kennzeichens für Leichtkrafträder entstehen dem Halter jedoch einmalig zusätzliche Kosten, ebenso wie bei der Wahl eines Wunschkennzeichens.
Trotz Anmeldung bleibt das Fahrzeug von der KFZ-Steuer und der regelmäßigen TüV Prüfung befreit.
Was bringt das ganze dann?
Durch die freiwillige Zulassung hat der Versicherungsnehmer mehrere Vorteile:
- Es muss nicht jedes Jahr ein neues Kennzeichen besorgt werden (also weniger zeitlicher Aufwand).
- Man kann einen Saisonzeitraum wählen und somit wie bei anderen Fahreugen den Nutzungszeitraum selbst festlegen.
- Da das Fahrzeug wie jedes andere zugelassene Fahrzeug versichert wird, baut man eine Schadenfreiheitsklasse (SF) auf, die ggf. später für andere Fahrzeuge verwendet werden kann.
- Für das Fahrzeug kann eine Teilkasko-Deckung ohne SB abgeschlossen werden.
- Für das Fahrzeug kann eine Vollkasko-Deckung abgeschlossen werden.
- Für das Fahrzeug kann eine Fahrerschutzdeckung abgeschlossen werden.
Für E-Roller und E-Scooter gibt es eventuell sogar noch einen weiteren Vorteil (! Achtung, das kann von uns nicht garantiert werden !):
- Für diese Fahrzeuge kann seit 2022 auch die THG-Prämie beantragt werden, was das ganze äußerst attraktiv macht.
Das Umweltbundesamt teilt die Höhe der THG Prämie nur auf drei unterschiedliche Fahrzeugklassen auf. M1 (PKW), N1 (Nutzfahrzeuge) und M3 (Busse).
Alle weiteren Fahrzeugklassen, welche sich nicht eindeutig in eine der drei Klassen einordnen lassen, rutschen automatisch in die Klasse der PKWs (M1), was bedeutet, Sie erhalten für Ihr Kleinkraftrad dieselbe Prämie wie für Ihren PKW.
Gibt es Nachteile?
Ja, einen. Durch die Zulassungskosten und ggf. anfänglich geringe SF Klasse stellt sich eine Beitragserparnis evtl. erst nach ein paar Jahren ein.
Was benötigt man bei der Zulassung in der Zulassungsstelle?
- Das COC Papier (früher Betriebserlaubnis, auch Übereinstimmungserklärung, oder Gutachten genannt) – Die Daten dieser Papiere müssen leserlich sein, ansonsten wird als Ersatz dafür eine TüV Bescheinigung benötigt.
- EVB Nr. des Versicherers bei dem das Fahrzeug versichert werden soll (früher Doppelkarte)
- ggf. noch den Kaufvertrag (das dieser vorgelegt werden muss, kommt auch bei anderen Fahrzeugarten immer wieder vor)
- evtl. Fotos vom Fahrzeug und vom Typenschild incl. erkennbarer FIN (Fahrzeug Ident-Nr., bzw. Fahrgestellnummer)
Das ganze funktioniert im übrigen auch mit Microcars, diese werden dann als PKW versichert. Ggf. wird noch eine andere Kennzeichenbeleuchtung benötigt.
Stand 16.10.2023